Der Traum vom Eigenheim
Grundstücksfläche: ca. 499 m²
Objektart: Unbebautes Grundstück
Merkmale: Bergblick, ruhige Lage
Kaufpreis: € 239.900,00
Maklerhonorar: 3,6 % inkl. 20 % USt. lt. Maklerverordnung
Einmalkosten: 3,5 % Grunderwerbssteuer, 1,1 % Eintragungsgebühr, Vertragskosten lt. Rechtsanwältin Dr. Pechtl-Schatz, Beglaubigungskosten lt. Notar
Beschreibung
Dieses wunderschöne und noch unbebaute Grundstück mit der Nummer 4613 liegt mitten im Wohngebiet von Gunglgrün, neben der Dorfstraße!
Das Grundstück zeichnet sich durch die ruhige und sonnige Lage mit Weitblick auf das wunderschöne Ötztaler Gebirge und den Tschirgant aus!
Der besagte Grund wurde im Jänner 2024 von dem angrenzenden Grundstück geteilt und liegt eine Teilungsurkunde vor, die Eintragung in den Grenzkataster wird noch vorgenommen, sowie auch die entsprechende Widmung durch die Raumordnung der Gemeinde Imst!
Die nächste Bushaltestelle ist mit einer Entfernung von nur einer Gehminute erreichbar. Restaurants, Gasthäuser, Ärzte und Apotheke, Banken und Schulen, sind mit dem Stadtbus oder mit dem Auto in kürzester Zeit zu erreichen!
Für Familien mit Kindern bietet die Umgebung ebenfalls gute Voraussetzungen an, der Kindergarten und die Volksschule sind in einer Entfernung von ca. 1,20 Kilometern vorhanden. Es ist auch ein schöner Spielplatz am Rande vom Wald, in einer schönen Lichtung gleich in unmittelbarer Nähe. Hier finden Sie noch genügend Natur und können frei Durchatmen, weit entfernt vom Stress und Lärm – der perfekte Platz für ein wunderschönes Eigenheim!
Das Grundstück liegt in einer verkehrsarmen Lage, bietet aber dennoch eine gute Infrastruktur für den alltäglichen Bedarf. Das angrenzend Grundstück ist noch unbebaut, in der Nähe befinden sich einige Einfamilienhäuser bzw. eine Wohnsiedlung!
Das Gst. 4157/362 bzw. 4613 befindet sich entsprechend dem örtlichen Raumordnungskonzept in der Baudichtezone A, es liegt kein Bebauungsplan vor.
Erwähnenswert ist noch, dass hier nicht der Abstand von 4 Meter einhalten zu gilt, der Abstand zur Bebauung wurde auf ca. 2,50 Meter reduziert!
Im gegenständlichen Fall dürfte eine Baubewilligung für einen Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden nur erteilt werden, wenn die neu errichtete Nutzfläche 300 m² nicht übersteigt und eine Baumassendichte von maximal 1,6 sowie eine Nutzflächendichte von maximal 0,4 eingehalten wird.
Die Überschreitung der in den jeweiligen Gebieten geltenden Baudichtevorgaben ist nur in Verbindung mit der Erlassung eines Bebauungsplanes zulässig, ein solcher liegt derzeit nicht vor.
(Weiters ist für unbebaute Grundtücke mit einer Fläche von mehr als 1.000 m² verpflichtend ein Bebauungsplan zu erlassen.)
Im Fall eines Abbruchs und Wiederaufbaus bzw. Zu- und Umbaus darf die rechtmäßige Baumassendichte jedenfalls wieder errichtet werden.
Bei Zubauten an Gebäuden, bei denen die Erteilung der erstmaligen Baubewilligung mehr als 10 Jahre zurückliegt, darf die Baumassendichte des rechtmäßigen Baubestandes um den Wert von 0,2 einmalig überschritten werden, ohne dass die Erlassung eines Bebauungsplanes erforderlich ist.
Grundvoraussetzung für eine Bebauung ist eine ausreichende und rechtlich gesicherte Erschließung in ausreichender Breite (Zufahrt) sowie Versorgung (Wasser, Strom, Kanal) des Grundstückes.
Das Grundstück weist alle Voraussetzungen auf, die es für die Bewilligung benötigt.
Es gibt eine rechtlich gesicherte Anbindung an die öffentliche Straße, die Möglichkeit an die Strom-, Kanal- und Wasserversorgung anzuschließen.
Die Bauwerber müssen die jeweiligen Anschlussverträge stellen (Gemeinde, Stadtwerke) und die Leitungen bis zum öffentlichen Kanal und die Hausanschlüsse für Wasser und Strom verlegen bzw. durch die Stadtwerke (Strom und Wasser) verlegen lassen.
Anhand des konkreten Vorhabens, wird geprüft, ob die Versorgung gegeben ist.